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Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme

Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Herr Friedrich

Geschäftsleitender Angestellter

Wahlen, Beiträge, Feuerwehrwesen, gemeindliche Baumaßnahmen, Katastrophenschutz, Datenschutzkoordinator vor Ort

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