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Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Gemeinde Dietersheim
Rathaus Dietersheim

  • +49 9161 66222-9
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 11:00

Herr Friedrich

Geschäftsleitender Angestellter

Wahlen, Beiträge, Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz, gemeindliche Baumaßnahmen, Datenschutzkoordinator vor Ort

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