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Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Beschreibung
Besondere Hinweise
Rechtsgrundlagen
Gemeinde Dietersheim
Rathaus Dietersheim

  • +49 9161 66222-9
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 11:00

Frau Schacher

Sachbearbeiterin

Einwohnermeldeamt, Rente, Mitteilungsblatt, Fundbüro, Fischerei- u. Parkausweise

Alle Leistungen

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