Sprungziele

Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Online Verfahren
Gemeinde Dietersheim
Rathaus Dietersheim

  • +49 9161 66222-9
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 11:00

Frau Schacher

Sachbearbeiterin

Einwohnermeldeamt, Rente, Mitteilungsblatt, Fundbüro, Fischerei- u. Parkausweise

Alle Leistungen

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