Bebauungsplan EKA-Gelände

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 24 „EKA-Gelände“
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 “EKA-Gelände“. Der Geltungsbereich umfasst die im „Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 21.07.2021“ dargestellten Flurnummern 349, 355, 355/1, 355/2, 355/3, 355/4, 690/18, 707/2, 711/2, 711/3, 712/4, 712/5, 712/6, 712/7, 713/2, 738 und 739 der Gemarkung Dietersheim. Ziel der Planung ist es eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals des gesamten früheren Möbelwerkes zu erreichen. Art und Maß der baulichen Nutzung soll in den Verfahrensschritten mit allen Grundstückseigentümern diskutiert und konkretisiert werden, um eine Entwicklung zu erreichen, die mit den benachbarten Quartieren harmoniert. Die Nutzung soll von Wohnzwecken über Mischnutzung im Westen bis hin zu gewerblicher Nutzung im Osten des Areals variieren.
Dietersheim, 22.07.2021
gez.
Jürgen Meyer
Zweiter Bürgermeister