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Grundsteuerreform - Es fehlen noch ca. 10 % der Grundsteuererklärungen

    Mitteilung des Finanzamtes Uffenheim Grundsteuererklärung Hauptfeststellung 01.01.2022


    In Kürze sind die Gemeinden verpflichtet, den Grundsteuer-Hebesatz für 2025 festzulegen.
    Um einen realistischen Hebesatz kalkulieren zu können, ist es notwendig, die Grundsteuermessbeträge für möglichst alle wirtschaftlichen Einheiten vom Finanzamt mitgeteilt zubekommen.
    Hierzu ist es erforderlich, die Grundsteuererklärungen für den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 abzugeben.
    Alle Grundstücksbesitzer werden gebeten, die Grundsteuerklärung - soweit noch nicht geschehen - im eigenen Interesse zeitnah beim zuständigen Finanzamt abzugeben.
    Abgabetermin war bereits der 30.04.2023.


    Hilfe und Erläuterungen erhalten Sie unter:
    www.grundsteuer.bayern.de
    Vordrucke für die Erklärungen in Papierform liegen bei der Gemeinde aus

     

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