Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

neue Abgabefrist für die Grundsteuererklärung: 31. Januar 2023
Ein Antrag auf Fristverlängerung bis 31. Januar 2023 ist nicht erforderlich. Falls Sie bereits vorab einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt haben und dieser abgelehnt wurde, hat sich die Ablehnung erledigt.
Es gilt die neue Abgabefrist zum 31. Januar 2023.
Alle nötigen Informationen finden finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
Vordrucke in Papierform erhalten Sie im Rathaus.