Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

neue Abgabefrist für die Grundsteuererklärung: 30. April 2023
Ein Antrag auf Fristverlängerung bis 30. April 2023 ist nicht erforderlich. Falls Sie bereits vorab einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt haben und dieser abgelehnt wurde, hat sich die Ablehnung erledigt.
Es gilt die neue Abgabefrist zum 30. April 2023.
Alle nötigen Informationen finden finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
Vordrucke in Papierform erhalten Sie im Rathaus.