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Solarpark Oberroßbach – Erweiterung

  • Bauleitplanung
Foto: pixabay.com

Aktuell: Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) / der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Oberroßbach - Erweiterung“

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Solarpark Oberroßbach - Erweiterung“

Geltungsbereich befindet sich auf den Fl. Nrn. 154 (Teilfläche), 156, 157 und 158 (Gem. Oberroßbach). Der Flächenumfang beträgt 16,3 ha.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Plangebietes Fläche für die Landwirtschaft dar.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie.

Der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Dietersheim, 06.10.2022

gez. Jürgen Meyer

Zweiter Bürgermeister

 

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26„Solarpark Oberroßbach - Erweiterung“

Die Gemeinde Dietersheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark Oberroßbach - Erweiterung“.

Der Geltungsbereich befindet sich auf den Fl. Nrn. 154 (Teilfläche), 156, 157 und 158 (Gem. Oberroßbach). Der Flächenumfang beträgt 16,3 ha.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Plangebietes Fläche für die Landwirtschaft dar.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Dietersheim, 06.10.2022

gez. Jürgen Meyer

Zweiter Bürgermeister

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