Verbesserungsbeitragssatzung für die Entwässerungseinrichtung

Wie in den letzten Jahren mehrfach angekündigt, waren und sind in der Gemeinde größere Investitionen im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nötig. Für die getätigten Investitionen im Bereich der Wasserversorgung wurden im Jahr 2022 von jedem beitragspflichtigem Grundstückseigentümer Verbesserungsbeiträge erhoben.
Im Bereich der Abwasserbeseitigung wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Neubau Klärschlammentwässerungsanlage und Umbau des Schlammlagers in der Kläranlage Dietersheim,
- Anschluss Ortsteil Beerbach an die Kläranlage Dietersheim,
- Erneuerung von Abwasserkanälen im Ortsteil Dottenheim in den Straßen „Am Bahnhof“ und „Hardtstraße“.
Die Wasserversorgung – wie die Abwasserentsorgung auch- sind sogenannte kostenrechnende Einrichtungen, für die Gebühren und Beiträge erhoben werden. Alle von den Anschlussnehmern erhobenen Beiträge und Gebühren fließen nicht in andere Teile des gemeindlichen Haushaltes. Wir finanzieren damit keine Investitionen in der Schule, im Straßenbereich oder bei der Feuerwehr, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Wir zahlen diese Gebühren und Beiträge ausschließlich für die jeweilige Einrichtung – Wasser oder Abwasser. Entsprechend muss dieser Bereich separat kalkuliert werden.
Alle Wasserversorgungseinrichtungen und Abwasserentsorgungseinrichtungen bilden in der Gemeinde Dietersheim jeweils eine Einrichtung. Eine Aufteilung nach Ortsteilen gibt es nicht. Alle Grundstückseigentümer, die an die Wasserversorgung oder die Abwasserentsorgung angeschlossen sind, bilden daher eine Solidargemeinschaft. Das bedeutet, dass Investitionen, die im Leitungsnetz in einem Ortsteil getätigt werden, auch von den angeschlossenen Grundstückseigentümern im anderen Ortsteil zu tragen sind.
Investitionen im Wasser- und Abwasserbereich werden weiterhin nötig sein, denn wir alle brauchen auch in Zukunft sowohl eine gute Wasserversorgung als auch eine entsprechende Abwasserentsorgung.
Sofern Sie Fragen zu diesem Themenbereich haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.