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    <title type="html"><![CDATA[Nachrichten]]></title>
    
        <subtitle type="html"><![CDATA[Nachrichten aus der Gemeinde Dietersheim]]></subtitle>
    
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    <updated>2026-05-26T07:02:36+02:00</updated>
    
        <rights>Gemeinde Dietersheim</rights>
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            <name>Gemeinde Dietersheim</name>
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            <title type="html"><![CDATA[Kolumne „Aus Amt & Kreis“ von Landrat Dr. Christian von Dobschütz]]></title>
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            <updated>2026-05-20T12:23:00+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><a href="https://www.youtube.com/watch?v=wViVQC2eEQc&amp;list=PL06M6tvxBuJmL6zrEOQS6BYBCWO2WrvVV&amp;index=45" target="https://www.youtube.com/watch?v=wViVQC2eEQc&amp;list=PL06M6tvxBuJmL6zrEOQS6BYBCWO2WrvVV&amp;index=45">Hier gelangen Sie zur aktuellen Folge auf Youtube</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/_processed_/d/d/csm_FMR_Logo_M-Abstand_e5ffff4584.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
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            <title type="html"><![CDATA[Vollsperrung der Schützenstraße auf Höhe des Kindergartens am 18.05. und 19.05.2026]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/publikumsverkehr-im-rathaus-179-1-1-1-2-2</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Aufgrund von Kabelverlegearbeiten im Auftrag der Nergie Netz GmbH muss die Schützenstraße im Bereich des Anwesens Nr. 2 vollgesperrt werden.]]></summary>
            
            <updated>2026-05-11T09:31:00+02:00</updated>
            
                <category term="Aktuelle Nachrichten"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Aufgrund von Kabelverlegearbeiten im Auftrag der Nergie Netz GmbH muss die Schützenstraße im Bereich des Anwesens Nr. 2 vollgesperrt werden.</p>
<p>Die Arbeiten finden am 18.05. und 19.05.26 statt. Dafür wird der Einmündungsbereich der Schützenstraße/Weinbergstraße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr gesperrt.</p>
<p>Die Schützenstraße wird aus Richtung der Mehrzweckhalle eine Sackgasse.</p>


                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/_processed_/7/4/csm_verkehr_absperrung_fahrrad_pixabay_c03994e352.jpeg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Vollsperrung der Beerbacher Straße in Dietersheim vom 27.04. bis 29.05.2026 - Straßensanierung im Kurvenbereich ggü. Bahnhof]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/publikumsverkehr-im-rathaus-179-1-1-1-2-2-1-1</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Aufgrund von Sanierungsarbeiten im Straßenraum muss die Beerbacher Straße für den Durchfahrtsverkehr voll gesperrt werden. Umleitung für Pkw über die Gartenstraße. 
Der geplante Zeitraum für die Arbeiten ist vom 27.04. – 29.05.2026.
Verkehrsteilnehmer werden um Vorsicht, sowie Rücksicht gebeten.
]]></summary>
            
            <updated>2026-04-16T17:06:00+02:00</updated>
            
                <category term="Aktuelle Nachrichten"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Aufgrund von Sanierungsarbeiten im Straßenraum muss die Beerbacher Straße für den Durchfahrtsverkehr voll gesperrt werden. Die Arbeiten befinden sich unmittelbar auf Höhe des Fußgänger-Bahnübergangs und der Einmündung der Siedlerstraße. In dem Zeitraum ist die Siedlung mit einem Durchfahrtsverbot für Lkw (Kraftfahrzeuge über 3,5 t) aus Richtung der B470 beschildert. Die Umleitungsstrecke für LKW ist über die B470 beschildert. Anlieger für z. B. Anlieferung der Kinderkrippe oder Autohaus Specht können die Anwesen anfahren. Der Pkw-Anliegerverkehr kann über die Gartenstraße und Weinbergstraße erfolgen.<br />Der geplante Zeitraum für die Arbeiten ist vom 27.04. – 29.05.2026.<br />Verkehrsteilnehmer werden um Vorsicht, sowie Rücksicht gebeten.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/_processed_/7/4/csm_verkehr_absperrung_fahrrad_pixabay_c03994e352.jpeg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Baumaßnahme in Beerbach – Sperrung der Kreuzung und Beginn der Bauarbeiten in der Herrnbergstraße]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/publikumsverkehr-im-rathaus-179-1-1-1-2-2-1</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Aufgrund von Sanierungsarbeiten am Wasserleitungsnetz in Beerbach muss die Kreuzung Neustädter Straße/Dietersheimer Straße/Rimbacher Straße/Herrnbergstraße ab voraussichtlich 18.03.2026 für den Durchfahrtsverkehr gesperrt werden. Im Anschluss daran beginnen die Arbeiten an der Wasserleitung in der Herrnbergstraße (Pechhütte).]]></summary>
            
            <updated>2026-03-13T09:31:00+01:00</updated>
            
                <category term="Aktuelle Nachrichten"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Aufgrund von Sanierungsarbeiten am Wasserleitungsnetz im OT Beerbach muss die Kreuzung in Beerbach in der Neustädter Straße/Dietersheimer Straße/Rimbacher Straße/Herrnbergstraße ab voraussichtlich 18.03.2026 für den Durchfahrtsverkehr gesperrt werden. Im Anschluss daran beginnen die Arbeiten an der Wasserleitung in der Herrnbergstraße (Pechhütte).</p>
<p>Anwohner können die Straße bis zum Arbeitsbereich befahren, um auf ihr Grundstück zu gelangen. Bestehende zusätzliche Grundstückszufahrten sollten vorrangig benutzt werden. Die Mülltonnen sind an den Leerungstagen an einen Ort außerhalb der Sperrung aufzustellen.</p>
<p>Die Schulbushaltestelle befindet sich weiterhin am "Kerwaplatz". Die Schulbusse fahren über die Ringwege außerorts.&nbsp;</p>
<p>Auf der Dietersheimer Straße (außerorts) ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet auf Höhe der Ausfahrt des Baulagers am Friedhof.&nbsp;</p>
<p>Eine Ankündigung der Sperrung erfolgt ab der Kreisstraße NEA 6.</p>
<p>Aufgrund von Fräskanten und unebener Fahrbahn ist eine entsprechende Beschilderung in der Dietersheimer Straße und Rimbacher Straße aufgestellt.</p>
<p>Verkehrsteilnehmer und Anwohner werden um Verständnis sowie um Vor- und Rücksicht gebeten.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/_processed_/7/4/csm_verkehr_absperrung_fahrrad_pixabay_c03994e352.jpeg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Kernwegenetzkonzept]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/default-1a8efbb0bd9de795b91b253c4e37d165</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Im Rahmen des Kernwegenetzkonzeptes werden Feld- und Wirtschaftswege in der Gemeinde saniert und ausgebaut. 
Der Bauherr ist das Amt für ländliche Entwicklung in Ansbach. ]]></summary>
            
            <updated>2025-12-23T13:37:04+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/Gemeinde_Dietersheim/Unsere_Gemeinde/Ortsentwicklung/Kartenlegene_Kernwege.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Einbeziehungssatzung "Altheim West"]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/default-ebc8a7c34a19c15a9b9f3df01974f939</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Aktuell: Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB]]></summary>
            
            <updated>2025-08-29T09:28:53+02:00</updated>
            
                <category term="Bauleitplanung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Der Gemeinderat Dietersheim hat am 18.06.2025 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Altheim West“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstücke Fl. Nrn. 745 und 745/3 der Gemarkung Altheim. Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von künftigen Wohngebäuden zur Nachverdichtung zu schaffen.</p>

<p>In der Sitzung am 27.08.2025 hat der Gemeinderat Dietersheim den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Altheim West“ und die Begründung, beides in der Fassung vom 27.08.2025, gebilligt und beschlossen, die förmliche Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB werden die Vorschriften des beschleunigten Verfahrens nach § 13 BauGB angewendet. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.&nbsp;</p>

<p>Entsprechend dem vorgenannten Beschluss wird der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Altheim West“ und der Entwurf der Begründung jeweils in der Fassung vom 27.08.2025, öffentlich ausgelegt in der Zeit von:</p>
<p><strong>Freitag, 05.09.2025 bis einschließlich Montag, 06.10.2025</strong></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/Gemeinde_Dietersheim/EBZ_Altheim_West_Lageplan.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Bebauungsplan Nr. 23 "Nachverdichtung Siedlerstraße"]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/bebauungslplan-der-innenentwicklung-siedlerstrasse-146</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Aktuell: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
]]></summary>
            
            <updated>2025-08-05T16:28:02+02:00</updated>
            
                <category term="Bauleitplanung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Der Gemeinderat Dietersheim hat in öffentlicher Sitzung am 19.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 „Nachverdichtung Siedlerstraße“ in der Gemeinde Dietersheim beschlossen. Gemäß § 13a BauGB wird das beschleunigte Verfahren (§ 13 BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet. In der Sitzung am 30.07.2025 hat der Gemeinderat Dietersheim den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Nachverdichtung Siedlerstraße“ und die Begründung, beides in der Fassung vom 20.07.2025, gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.</p>
<p>Der Vorentwurf mit Begründung wird vom Freitag, 08.08.2025 bis einschließlich Montag, 15.09.2025 über die Homepage der Gemeinde Dietersheim unter <a href="http://www.dietersheim.de">www.dietersheim.de</a> unter „Aktuelle Bauleitplanverfahren“ sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter <a href="http://www.geopartal.bayern.de">www.geopartal.bayern.de</a> unter Bauleitpläne Bayern veröffentlicht.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/_processed_/0/7/csm_Fehlende_Daten_Berichte_fuer_neue_Homepage_d2cf77c30a.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Wir nutzen PPush-Benachrichtigungen!]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/wir-nutzen-ppush-benachrichtigungen</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Folgen Sie unserem Channel "Gemeinde Dietersheim" und verpassen Sie keine wichtige Neuigkeit mehr.]]></summary>
            
            <updated>2025-06-20T11:41:33+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Wir haben uns entschlossen, mit der Zeit zu gehen und die Möglichkeit zu nutzen, Sie direkt auf Ihrem Smartphone über die wichtigsten Neuigkeiten zu informieren.</p>
<p>Warum haben wir uns für diesen Schritt entschlossen? Damit Sie und Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger sofort informiert werden können, z.B. bei dringenden Notfällen, interessanten Neuigkeiten oder attraktiven Veranstaltungen.</p>
<p>Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, haben wir uns für eine kostenlose und einfach zu bedienende App entschieden, bei der Sie keine Daten (Name, E-Mail, etc.) angeben müssen. Das Einzige, was Sie tun müssen, ist, die App „PPush“ (Personal Push) zu installieren und unseren sogenannten Channel zu abonnieren, damit wir Sie benachrichtigen können.</p>
<p>Die App wird von der Firma PPush GmbH aus der Oberpfalz entwickelt und ist vollkommen datenschutzkonform.</p>
<p>Auf dieser Seite haben wir <a href="t3://page?uid=1787" title="Interner Link">weitere Informationen sowie eine genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung</a> für Sie zusammengestellt.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/Gemeinde_Dietersheim/Buergerservice_und_Politik/PPush/hands-1851218_1280.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Umfrage: Kommunale Wärmeplanung]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/umfrage-kommunale-waermeplanung</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Fragebogen für private Haushalte: Direkt über die Website ausfüllbar und zum Abschicken.]]></summary>
            
            <updated>2025-05-13T13:15:19+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/Gemeinde_Dietersheim/Startseite/News/Beispielbild_kommunale_Waermeplanung.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Klima-Bündnis-Kampagne STADTRADELN]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/klima-buendnis-kampagne-stadtradeln</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Klima-Bündnis-Kampagne STADTRADELN geht im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim in die vierte Runde - Wir sind erstmals dabei!]]></summary>
            
            <updated>2025-05-12T09:44:07+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Wir, die Gemeinde Dietersheim, sind erstmals vom <strong>28.06. bis 18.07.2025 bei der Aktion STADTRADELN </strong>dabei! Zusammen mit dem Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim und weiteren 12 Teilnehmerkommunen laden wir alle Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, möglichst viele Wege umweltfreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen.</p>
<p>Ziel ist es, Kilometer für das eigene Team, die Kommune und eine verstärkte Radförderung zu sammeln – ganz im Sinne des Umweltschutzes. Die jeweiligen Unterseiten der Kommunen stehen bereits zur Verfügung, sodass sich alle Interessierten ab sofort registrieren können.</p>
<p>Wie im vergangenen Jahr sucht der Landkreis auch diesmal den kreativsten, lustigsten und witzigsten Teamnamen. Darüber hinaus werden Preise in verschiedenen Kategorien vergeben: für das Team, die Familie, die Einzelperson und die Klasse mit den meisten Kilometern.</p>
<p>Radelt mit uns für ein besseres Klima und eine lebenswerte Zukunft! Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer und spannende Wettbewerb!</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/_processed_/b/3/csm_Beispielbild_Stadtradeln_2c3b7546ba.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[ELER Förderbescheid für die Sanierung der Siedlerstraße]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/eler-foerderbescheid-fuer-die-sanierung-der-siedlerstrasse</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Die Siedlerstraße wird entsiegelt. Dafür erhält die Gemeinde Dietersheim Fördermittel vom Amt für ländliche Entwicklung Mittelfranken (ALE). ]]></summary>
            
            <updated>2025-04-22T15:52:18+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Für die Sanierung der Siedlerstraße mit Umgestaltung des Straßenraums zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit wurde im Rahmen des ELER-Förderprogramms ein Förderantrag gestellt. Der Zuwendungsbescheid hierfür ging am 25.03.25 ein. Der Förderanteil beträgt 60% der förderfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag ist auf 288.777,82 € festgesetzt. Die Gesamtkostenschätzung beläuft sich auf 723.675,00 € brutto. Die Vergabe der Bauleistungen wird derzeit bereits vorbereitet und soll in der Maisitzung erfolgen.&nbsp;</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/_processed_/c/e/csm_Urkundenuebergabe_Dietersheim_ELER_10990d2a25.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Wegweiser Psychische Gesundheit]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/wegweiser-psychische-gesundheit</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Seit Juli 2019 betreut die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) auch den "Wegweiser Psychische Gesundheit", welcher über die Psychosoziale Versorgungslandschaft im Landkreis informiert. Der Wegweiser Psychische Gesundheit liegt seit Ende November 2024 in einer überarbeiteten und erweiterten Ausgabe vor. Das letzte Update erfolgte im Februar 2025.]]></summary>
            
            <updated>2025-03-31T09:58:12+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) ist ein Zusammenschluss aller im Landkreis an der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen Beteiligten, welche die Versorgungsverantwortung für dieses Gebiet im weiteren Sinne verbindlich übernehmen.&nbsp;</p>
<p>Auf der Seite des Landratsamtes finden Sie Informationen zu Aufgaben und Struktur der PSAG, zu Mitgliedern und Vorstand und zur Geschichte der PSAG. Es wird zudem über aktuelle Themen aus dem psychosozialen Arbeitsfeld sowie über die Arbeit der PSAG und der zur PSAG gehörenden Arbeitskreise informiert.</p>
<p><strong>Wegweiser Psychische Gesundheit</strong></p>
<p>Seit Juli 2019 betreut die PSAG auch den "<a href="https://www.kreis-nea.de/fileadmin/0_Kreis-Nea/Dokumente/Broschueren_Dokumente/PSAG/20250205_Wegweiser_Onlineversion.pdf" target="_blank">Wegweiser Psychische Gesundheit</a>", welcher über die Psychosoziale Versorgungslandschaft im Landkreis informiert. Der Wegweiser Psychische Gesundheit liegt seit Ende November 2024 in einer überarbeiteten und erweiterten Ausgabe vor. Das letzte Update erfolgte im Februar 2025.</p>
<p><a href="https://www.kreis-nea.de/lebenslagen/psychosoziale-arbeitsgemeinschaft" target="https://www.kreis-nea.de/lebenslagen/psychosoziale-arbeitsgemeinschaft">Hier gelangen Sie zur Hompage des Landratsamtes.&nbsp;</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/_processed_/b/2/csm_Wegweiser_Psychische_Gesundheit_dd7ff3eee4.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Turnusmäßiger Austausch der Wasserzähler]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/turnusmaessiger-austausch-der-wasserzaehler</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[In den kommenden Monaten erfolgt in Dietersheim und allen Ortsteilen, welche keine eigene Wasserversorgung haben, der turnusmäßige Austausch der Messpatronen der Wasseruhren. Hierfür gibt es keine Vorabterminierung. Die Mitarbeiter kommen unangekündigt zu Ihnen nach Hause. Sollten Sie nicht anzutreffen sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Terminabsprache.]]></summary>
            
            <updated>2025-03-13T17:32:32+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Der Zählerwechsel wird von den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofs durchgeführt. Diese können sich ausweisen, sollten Sie jedoch dazu Nachfragen haben, dann melden Sie sich gerne bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 09161 66222-0).</p>
<p>Bitte unterstützen Sie uns beim turnusmäßigen Austausch und gewähren den gemeindlichen Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern.</p>
<p><strong>Beachten Sie, dass der Wasserzähler, das Hauptabsperrventil vor dem Zähler und das Ventil hinter dem Zähler jederzeit zugänglich sein müssen.</strong> Es dürfen keine wasserempfindlichen Gegenstände oder Stoffe in der näheren Umgebung abgestellt sein. <strong>Auch erinnern wir alle Hauseigentümer daran, dass die Ventile (Hahnoberteile) ab und an zu bewegen sind, damit diese gängig bleiben.</strong></p>
<p>Für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bedanken wir uns im Voraus!</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/Gemeinde_Dietersheim/Startseite/News/Wasseruhr_Beispielbild_Pixabay.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Baumaßnahme in der Siedlerstraße – Ende der Winterpause]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/publikumsverkehr-im-rathaus-179-1-1-1-1-1</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Die Bauarbeiten für die Wasser- und Kanalbaumaßnahme in der Siedlerstraße werden voraussichtlich ab dem 25.02.25 wieder aufgenommen]]></summary>
            
            <updated>2025-02-18T09:31:00+01:00</updated>
            
                <category term="Aktuelle Nachrichten"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Bauarbeiten für die Wasser- und Kanalbaumaßnahme in der Siedlerstraße werden voraussichtlich ab dem 25.02.25 wieder aufgenommen. Dabei wird die Siedlerstraße für den Durchfahrtsverkehr wieder voll gesperrt werden. Die Mülltonnen sind, wie bisher gehandhabt, an einem Ort außerhalb der Sperrung aufzustellen. Bei vollständiger Beeinträchtigung der Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück, kann zum Parken auf die Fläche zwischen der Bahnstrecke und der Beerbacher Straße ausgewichen werden. Bestehende zusätzliche Grundstückszufahrten sollten vorranging benutzt werden.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Wasserleitungsbau Unterroßbach - Ende der Winterpause]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/publikumsverkehr-im-rathaus-179-1-1-1-1</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Beginn der Arbeiten in der Hangsiedlung]]></summary>
            
            <updated>2025-02-18T09:31:00+01:00</updated>
            
                <category term="Aktuelle Nachrichten"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Bauarbeiten im Ortsteil Unterroßbach werden voraussichtlich ab dem 24.02.25 wieder aufgenommen. Der Durchfahrtsverkehr im Ortsteil ist davon nicht betroffen. Auf Baufahrzeuge ist jedoch Rücksicht zu nehmen. Die Arbeiten an den Betriebsmitteln der Wasserversorgung in der Hangsiedlung werden weitergeführt. Die Straße ist halbseitig befahrbar. Die Mülltonnen sind an einem Ort außerhalb der Sperrung aufzustellen. Während der Baumaßnahme kann nicht auf oder an der Straße geparkt werden.<br /> Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis sowie um Vor- und Rücksicht gebeten.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Die Grundsteuerreform 2025 – wichtige Hinweise]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/grundsteuerreform-die-neue-grundsteuer-in-bayern-1-1</id>
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            <updated>2024-11-15T10:49:00+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Liebe Grundstückseigentümer, wir möchten Sie darüber informieren, dass in Kürze voraussichtlich in der Kalenderwoche 50 (09.-13.12.2024) die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz versandt werden. Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus dem Messbetrag des Finanzamtes Uffenheim multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde Dietersheim. Der Messbetrag basiert auf der von Ihnen übermittelten Grundsteuererklärung an das Finanzamt Uffenheim.</p>
<p>Falls noch nicht geschehen bitten wir Sie deshalb Ihre vom Finanzamt mitgeteilten Messbeträge zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten sich direkt an das <strong>Finanzamt Uffenheim, Schloßplatz 7, 97215 Uffenheim, Tel.&nbsp;09842&nbsp;200-525</strong> zu wenden. Auch ein Einspruch gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag muss dort eingelegt werden. Die Gemeinde Dietersheim ist an diese Grundlagenbescheide des Finanzamtes gebunden. Wir können nur dann Änderungen an unseren Grundsteuerbescheiden vornehmen, wenn uns entsprechende Korrekturen des Finanzamtes vorliegen.</p>
<p>Im neuen Grundsteuerbescheid ab dem Jahr 2025 ist Ihr Bankeinzug ersichtlich, wenn Sie uns bereits ein SEPA-Mandat für die Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben. Ist die angegebene Bankverbindung korrekt, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Für das Wohnungseigentum bei der Land- und Forstwirtschaft muss ggf. ein neues SEPA-Mandat erteilt werden, da Sie hierfür ab dem Jahr 2025 einen gesonderten Grundsteuerbescheid erhalten. Falls Sie Ihre Grundsteuer per Dauerauftrag zahlen, denken Sie bitte daran, den Dauerauftrag bei Ihrer Bank rechtzeitig auf Ihre künftigen Grundsteuerbeträge umzustellen.</p>
<p>Bitte beachten Sie außerdem, dass die Grundsteuer eine sogenannte Jahressteuer ist. Dies bedeutet, dass bei einem Eigentümerwechsel die Umschreibung der Grundsteuerpflicht erst zum 01.01. des Folgejahres erfolgt. Auch wenn der Eigentümerwechsel während des Jahres stattfindet, bleibt der bisherige Eigentümer für das laufende Kalenderjahr grundsteuerpflichtig. Die Vertragspartner können die anteilige Grundsteuer nur auf privatrechtlicher Basis gemäß Kaufvertrag untereinander ausgleichen.</p>
<p><strong>Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!</strong></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/Gemeinde_Dietersheim/Schaubild-Grundsteuerreform.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Lebe dein Talent – Engagiere dich im Ehrenamt!]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/lebe-dein-talent-engagiere-dich-im-ehrenamt</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/lebe-dein-talent-engagiere-dich-im-ehrenamt" hreflang="de" title="https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/lebe-dein-talent-engagiere-dich-im-ehrenamt"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Lebe dein Talent – Engagiere dich im Ehrenamt! Im Video werden Ausschnitte von drei Personen aus unserem Landkreis gezeigt. Aus der Perspektive eines Kommandanten einer Freiwilligen Feuerwehr, einer Altenheimseelsorgerin und einer Übungsleiterin. Wer sich ehrenamtlich engagieren will, kann sich gerne beim Freiwilligenzentrum „mach mit!“ melden – dort gibt es u.a. eine Ehrenamtsbörse. ]]></summary>
            
            <updated>2024-10-10T10:02:00+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/Gemeinde_Dietersheim/Leben_und_Erleben/Gesundheit_und_Soziales/Lebe_dein_Talent.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Die Grundsteuerreform 2025 – hilfreiche Informationen]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/grundsteuerreform-die-neue-grundsteuer-in-bayern-1</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/grundsteuerreform-die-neue-grundsteuer-in-bayern-1" hreflang="de" title="https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/grundsteuerreform-die-neue-grundsteuer-in-bayern-1"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[
]]></summary>
            
            <updated>2024-10-09T10:49:00+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Ab dem Jahr 2025 wird für alle die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Dies gilt für alle bebauten Grundstücke (Grundsteuer B) und für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft<br />(Grund­steuer A). Notwendig wurde die Änderung durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsge­richts, nach der die Bewertung nach dem bisherigen System verfassungswidrig war.</p>
<p><br />In Bayern wurden alle Grundstückseigentümer vom Finanzamt aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Maßgebend sind für die Erklärung die Eigentumsverhältnisse zum 1. Januar 2022. Nach diesem Zeitpunkt eingetretene Änderungen der Eigentümer sind direkt an das Finanzamt zu melden.</p>
<p><br />Falls die Grundsteuererklärung zum 1. Januar 2022 noch nicht beim Finanzamt eingereicht wurde, muss dies umgehend nachgeholt werden. Das Finanzamt hat bereits hierfür Mahnungen an die betroffenen Eigentümer versendet. Falls keine Erklärung abgegeben wird, nimmt das Finanzamt eine Schätzung vor. Diese Schätzung ersetzt aber nicht die Abgabe der Erklärung.</p>
<p><br />Allen, welche die Grundsteuererklärung ordnungsgemäß abgegeben haben, wurde bereits vom Finanz­amt eine Berechnung des Äquivalenzbetrages und eine Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbe­trag zugeschickt. Bitte prüfen Sie diese Berechnungen mit den von Ihnen vorgelegten Daten. Falls hier Unstimmigkeiten sind, wenden Sie sich direkt an das Finanzamt Uffenheim. Diese neuen Berech­nungen stellen die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ab 2025 dar. Der ermittelte Grund­steuer­messbetrag wird mit dem Grundsteuerhebesatz multipliziert. Der so ermittelte Grundsteuerbetrag ist dann zu zahlen. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst.</p>
<p><u>Weitere Informationen finden Sie unter:</u><br />Finanzamt Uffenheim: 09842 200-525<br />Info-Hotline: 089 30700077<br />www.grundsteuer.bayern.de</p>
<p>www.grundsteuerreform.de</p>
<p>Fragen und Antworten</p>
<p><u>Warum ändert sich die Grundsteuer?</u></p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnungsgrundlage im Jahr 2018 als ver­fassungs­widrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und des­halb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden.</p>
<p><u>Auf welchen Daten basiert die neue Grundsteuer?</u></p>
<p>Die Grundsteuerdaten beruhen auf den Angaben, die die damaligen Grundstückseigentü­mer zum Stichtag 1.&nbsp;Januar&nbsp;2022 im Rahmen der Grundsteuererklärung dem Finanzamt Uffenheim mitgeteilt haben. Das Finanzamt bearbeitet alle Grundsteuererklärungen und schickt den Eigentümer je­weils zwei Bescheide: die Festsetzung des Äquivalenzbetra­ges und die Festsetzung des Grundsteuer­messbetrages.</p>
<p>Bitte prüfen Sie die Bescheide des Finanzamtes genau.</p>
<p>Äquivalenzbescheid:</p>
<ul><li>Stimmen Straße, Hausnummer und Wohnungsnummer des Objektes?</li><li>Ist Ihr Name richtig geschrieben?</li><li>Stimmen die Quadratmeterangaben von Grundstück und Wohn- bzw. Nutzfläche?</li></ul>
<p>Grundsteuermessbescheid:</p>
<ul><li>Wurde die ermäßigte Äquivalenzzahl für Wohnfläche angewendet?</li><li>Wurden beantragte Ermäßigungen (z. B. Denkmalschutz) berücksichtigt?</li><li>Sind alle Eigentümer aufgeführt?</li></ul>
<p><u>Ich habe einen Fehler gefunden. Wem muss ich das melden?</u></p>
<p>Wenn Sie Fehler im Äquivalenz- oder Grundsteuermessbescheid entdecken, wenden Sie sich bitte an das &nbsp;</p>
<p>Finanzamt Uffenheim</p>
<p>Schloßplatz 7</p>
<p>97215 Uffenheim</p>
<p>Tel. 09842 200-525</p>
<p><u>Muss ich für bereits verkauftes Eigentum noch Grundsteuer zahlen?</u></p>
<p>Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbe­scheides sind Sie verpflichtet, die Grundsteuer weiterhin an die Gemeinde Dietersheim zu bezahlen. Es besteht die Möglichkeit, sich die anteilige Grundsteuer von der Käuferin oder dem Käufer erstatten zu lassen. Dies muss aber im Vorfeld beim Grundstückskauf fixiert wer­den. Als Grundlage hierfür dient Ihr Notarvertrag.</p>
<p><u>Ich besitze eine Land- und Forstwirtschaft und erhalte ab dem Jahr 2025 nun zwei Grund­steuerbescheide.</u></p>
<p>In Zukunft werden Land- und Forstwirtschaft und das dazugehörige Wohnungseigentum ge­trennt be­wertet und aufgeteilt. Für das Wohnungseigentum erhalten Sie einen gesonderten Grundsteuerbe­scheid. Bestehende SEPA-Mandate können für das Wohnungseigentum nicht übernommen werden, so­dass Sie hier ggf. ein neues Mandat bei uns einreichen müssen.</p>
<p><u>Mein Grundsteuermessbetrag ist niedriger/höher als im Augenblick. Bedeutet das, dass ich zu­künftig weniger/mehr Grundsteuer bezahlen muss?</u></p>
<p>Das kann pauschal nicht gesagt werden. Die Grundsteuer berechnet sich, indem der Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes Uffenheim mit dem Hebesatz der Gemeinde Dietersheim mul­ti­pliziert wird. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnah­mequelle für die Gemeinde und hilft mit, die vielfältigen Leistungen der Gemeinde zu finanzieren. Das neue Bayerische Grundsteuergesetz ist ein reines Flächenmodell. Die Grundsteuermessbeträge können daher niedriger oder höher ausfallen als nach altem Recht, und die Kommunen müssen ihren Hebesatz entspre­chend anpassen. Der bisherige Hebesatz der Gemeinde Dietersheim beträgt 400 Prozent.</p>
<p><u>Wann erhalte ich einen neuen Grundsteuerbescheid?</u></p>
<p>Zum derzeitigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass die neuen Grundsteuerbescheide Ende des Jah­res 2024 an alle Eigentümer versendet werden. Zuvor muss der Hebe­satz in der Gemeinderats­sit­zung am 23. Oktober 2024 festgesetzt und beschlossen werden. Die neuen Grundsteuerbescheide beinhalten erstmals die Bewer­tung der Grundsteuer nach der gesetzlich vorgeschriebenen neuen bayerischen Bewertungsmethode. Die Bewertung basiert auf den von Ihnen dem Finanzamt über ELSTER beziehungsweise in Papierform übermittelten Daten zu Ihrer individuellen Immobilie oder auf den vom Finanzamt Uffenheim geschätzten Werten. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Grundsteuerbewertung haben, wenden Sie sich ausschließlich an das zuständige Finanzamt Uffenheim (siehe oben).</p>
<p><u>Ich habe in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Wohnflächenveränderungen vorgenommen.</u></p>
<p>Sollten Sie Anbauten oder Veränderungen an Ihren Wohn- oder Nutzflächen in 2022 oder 2023 vorge­nommen haben, müssen Sie diese im Rahmen einer Grundsteueränderungsan­zeige bis 31.&nbsp;Dezember&nbsp;2024 beim Finanzamt Uffenheim anzeigen. Die Vordrucke hierfür liegen in den Finanzämtern aus oder sind auf www.grundsteu­er.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ -&gt; „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abruf­bar. Für das Jahr 2024 sind diese bis zum 31.&nbsp;März&nbsp;2025 beim Finanzamt anzuzeigen.</p>
<p><u>Ich plane Veränderungen an meinem Grundstück oder Wohngebäude.</u></p>
<p>Künftig müssen Veränderungen der Wohn- und Nutzfläche (z. B. Anbau) oder Änderungen der Grund­stücksfläche zwingend dem Finanzamt im Rahmen einer Grundsteueränderungsan­zeige mitgeteilt wer­den.</p>
<p><u>Ich bin umgezogen. Muss ich das melden?</u></p>
<p>Bitte informieren Sie uns, wenn sich Ihre Adresse ändert. Sie können dies bequem per Mail an ebert@dietersheim.de oder per Telefon unter der Nummer 09161 66222-13 tun.</p>
<p><u>Muss ich ein neues SEPA-Mandat erteilen, wenn ich meinen Grundsteuerbe­scheid erhalte?</u></p>
<p>Wenn die angegebene Bankverbindung korrekt ist, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Ihr bereits er­teiltes SEPA-Mandat gilt weiter. Für das Wohnungseigentum bei Land- und Forstwirtschaft muss ggf. ein neues SEPA-Mandat erteilt werden. Falls Sie Ihre Grundsteuer per Dauerauftrag zahlen, denken Sie bitte daran, den Dauerauftrag bei Ihrer Bank rechtzeitig auf Ihre künftigen Grundsteuerbeiträge ab dem Jahr 2025 umzustellen.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/Gemeinde_Dietersheim/Schaubild-Grundsteuerreform.jpg" alt=""/>
                    
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        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Herzimpuls Broschüre Kommunale Allianz Neustadt & Land]]></title>
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                <summary type="html"><![CDATA[Liebe Mitbürger, 
unsere Mitgliedskommunen der Kommunalen Allianz NeuStadt und Land e. V. bieten reichhaltige Angebote im Gesundheitsbereich. Trotzdem sind Krankenwagen oder Rettungshubschrauber nicht immer rechtzeitig vor Ort. 
Und trotzdem erliegen immer noch zu viele Menschen, auch jüngere, dem plötzlichen Herztod. Deshalb möchten wir uns
dafür engagieren, die Region herzsicherer zu machen, indem wir zusätzliche Defibrillatoren angeschafft haben, die mit
Hilfe einer Anleitung jeder einsetzen kann. Zudem möchten wir die Bürger gezielt über die Aktivitäten der Kommunen informieren. Dafür arbeiten wir mit dem gemeinnützigen Verein „Bürger retten Leben e. V.“ zusammen.
Nachdem der Verein, zusammen mit örtlichen Hilfsverbänden und Vereinen, mehrere Informationstage (Cardio Days) mit
dem Schwerpunkt plötzlicher Herztod und Umgang mit dem Defibrillator durchgeführt hat, freuen wir uns, nun die neue
Infobroschüre „HerzImpuls“ vorzustellen. Diese enthält neben umfangreichen allgemeinen Informationen auch Informationen
über Gesundheitsangebote sowie die vorhandenen Standorte der Defibrillatoren (AED). Das Magazin enthält relevante Informationen aus dem Leben in unserer Region, wichtige Adressen sowie Berichte über die Aktionen. Das Magazin stellt damit eine wichtige Informationsquelle und Orientierungshilfe für alle Bürger und Gäste dar.
Die Broschüre wird an alle Haushalte verteilt, um alle Bürgerinnenund Bürger zu informieren.
Darüber hinaus finden Sie alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren mit ihrem Standort in der App „Defi-Finder“.
Diese steht kostenlos zur Verfügung. 
Wir bedanken uns bei dem Verein Bürger retten Leben e. V. sowie bei allen Firmen, die durch ihre Spende die Aktion
ermöglicht und unterstützt haben.
Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß und neue Erkenntnisse
beim Lesen!]]></summary>
            
            <updated>2024-08-08T10:02:00+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/_processed_/4/d/csm_Herzimpuls_Broschuere_Kommunale_Allianz_Neustadt___Land_6a4264f717.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Ferienprogramm 2024]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/ferienprogramm-2024</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Die Sommerferien haben begonnen. Wir freuen uns dieses Jahr wieder zahlreiche Aktivitäten in unserem Ferienprogramm anbieten zu können.]]></summary>
            
            <updated>2024-07-11T00:00:00+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/Gemeinde_Dietersheim/Startseite/News/Sommerurlaub.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Förderung Balkonkraftwerke - Kommunale Allianz Neustadt & Land]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/jugendveranstaltungen-in-der-kommunalen-allianz-neustadt-land-im-juni-1</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/jugendveranstaltungen-in-der-kommunalen-allianz-neustadt-land-im-juni-1" hreflang="de" title="https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/jugendveranstaltungen-in-der-kommunalen-allianz-neustadt-land-im-juni-1"/>
            
            <updated>2024-05-29T13:18:00+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Alle Informationen inkl. Auszahlungsantrag und Förderrichtlinie finden Sie hier:&nbsp;<a href="https://neustadtundland.de/balkonkraftwerke">Balkonkraftwerke – Kommunale Allianz NeuStadt und Land</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/_processed_/8/c/csm_Information_Balkonkraftwerk_e4c6918ba2.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Spielplatzwegweiser der Kommunalen Allianz Neustadt & Land]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/default-9997bdfab0</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/default-9997bdfab0" hreflang="de" title="https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/default-9997bdfab0"/>
            
            <updated>2024-03-20T10:02:00+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/_processed_/3/c/csm_Altheim_Spielplatz2_1023b352f2.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Grundsteuerreform - Es fehlen noch ca. 10 % der Grundsteuererklärungen]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/grundsteuerreform-die-neue-grundsteuer-in-bayern</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/grundsteuerreform-die-neue-grundsteuer-in-bayern" hreflang="de" title="https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/grundsteuerreform-die-neue-grundsteuer-in-bayern"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Mitteilung des Finanzamtes Uffenheim

Grundsteuererklärung Hauptfeststellung 01.01.2022



]]></summary>
            
            <updated>2024-02-01T10:49:00+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><br />In Kürze sind die Gemeinden verpflichtet, den Grundsteuer-Hebesatz für 2025 festzulegen.<br />Um einen realistischen Hebesatz kalkulieren zu können, ist es notwendig, die Grundsteuermessbeträge für möglichst alle wirtschaftlichen Einheiten vom Finanzamt mitgeteilt zubekommen.<br />Hierzu ist es erforderlich, die Grundsteuererklärungen für den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 abzugeben.<br /><strong>Alle Grundstücksbesitzer werden gebeten, die Grundsteuerklärung - soweit noch nicht geschehen - im eigenen Interesse zeitnah beim zuständigen Finanzamt abzugeben.</strong><br />Abgabetermin war bereits der 30.04.2023.</p>
<p><br />Hilfe und Erläuterungen erhalten Sie unter:<br />www.grundsteuer.bayern.de<br />Vordrucke für die Erklärungen in Papierform liegen bei der Gemeinde aus</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/Gemeinde_Dietersheim/Schaubild-Grundsteuerreform.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Bebauungsplan Nr. 24 "Gewerbegebiet EKA-Gelände"]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/bebauungsplan-eka-gelaende-163-1</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/bebauungsplan-eka-gelaende-163-1" hreflang="de" title="https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/bebauungsplan-eka-gelaende-163-1"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, der Veränderungssperre und der Vorkaufsrechtssatzung zum Bebauungsplan Nr. 24 "Gewerbegebiet EKA-Gelände"

]]></summary>
            
            <updated>2023-11-02T13:15:00+01:00</updated>
            
                <category term="Bauleitplanung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Bekanntmachungen</strong></p>
<p><strong>Bebauungsplan Nr. 24 „Gewerbegebiet EKA-Gelände“</strong></p>
<p><strong>Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB</strong></p>
<p>Der Gemeinderat der Gemeinde Dietersheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet EKA-Gelände“. Die gewerblichen Flächen in Dietersheim sind knapp. Für das derzeit unbeplante Gebiet des Bebauungsplans Nr. 24 „Gewerbegebiet EKA-Gelände“ sind im Flächennutzungsplan Gewerbeflächen dargestellt. Um diese zu erhalten und fortzuentwickeln, soll ein erneuter, veränderter Aufstellungsbeschluss gefasst werden.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Die Gemeinde sieht als Kernaufgabe der städtebaulichen Entwicklung die Revitalisierung des faktischen Gewerbegebietes zwischen Bundesstraße und Bahnlinie. Das Gebiet hat eine Fläche von insgesamt ca. 10,04 ha. Die dort seit Längerem ausgeübten Nutzungen schöpfen die in einem faktischen Gewerbegebiet zulässigen Nutzungen nicht annähernd aus; teilweise handelt es sich um eine Brache.</p>
<p>Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 21.07.2021 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 „EKA-Gelände“ beschlossen. Die Nutzung des Gebiets sollte von Wohnzwecken über Mischnutzung im Westen bis hin zu gewerblicher Nutzung im Osten des Areals variieren. Im Zusammenhang mit dem damaligen Aufstellungsbeschluss war seitens der Gemeinde davon ausgegangen worden, dass gemeinsam mit den Grundstückseigentümern/Investoren eine sinnvolle Entwicklung des Geländes erarbeitet werden kann. Insbesondere der große Anteil an Bestandsgebäuden sollte einer kritischen Prüfung unterzogen und anschließend den jeweils angemessenen Nutzungen zugeführt werden.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Im Jahr 2021 gab es bekanntermaßen Gespräche mit Investoren, die das Ziel verfolgten, auf der Fläche nicht nur Gewerbenutzung, sondern auch Mischnutzung und somit auch Wohnnutzung anzusiedeln. Die Gemeinde sah eine Chance, um die Fläche zu revitalisieren und fasste in der Gemeinderatssitzung am 21.07.2021 einen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 24 „EKA-Gelände“. Leider haben die Investoren in der Folge ihre Pläne verworfen und die gemeindliche Bauleitplanung stagnierte. Grund dafür waren vermutlich extreme Preisvorstellungen des Eigentümers: Für den Verkauf der geplanten Wohneigentumseinheiten hätten Grundstückspreise aufgerufen werden müssen, die auf dem Immobilienmarkt nicht erzielbar gewesen wären. Zur Realisierung einer Wohnbebauung hätten außerdem aktive Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden müssen in Form von 4 m hohen Schirmwänden entlang der Bundesstraße und der Schienenstrecke. Hierdurch war eine zusätzliche Beeinträchtigung des Ortsbildes zu befürchten.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Im Jahr 2023 haben zwischen der Gemeinde und einem Interessenten Gespräche über eine mögliche Nutzung der bestehenden Gebäude nach erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für klassische Gewerbebetriebe stattgefunden. Die Gemeinde beabsichtigte, zusammen mit diesem und dem Grundstückseigentümer diesbezügliche weitere Schritte vorzubereiten.<strong> </strong>Da die Gewerbeflächen im Ortsteil knapp sind, sollen diese durch eine entsprechende Bauleitplanung gesichert werden.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Die Gemeinde möchte den aktuellen gewerblichen Charakter des Quartiers erhalten, jedoch alle Nutzungen, die nur ausnahmsweise in einem Gewerbegebiet zulässig sind (§ 8 Abs. 3 BauNVO) – und somit zumindest teilweise dem ländlichen Charakter von Dietersheim nicht entsprechen –, ausschließen. Ziel ist nunmehr, ein Gewerbegebiet zu entwickeln, das eine reine gewerbliche Nutzung zulässt, dabei aber hinsichtlich seiner Immissionen die Nähe des südlich angrenzenden Wohngebiets („Siedlerstraße“) sowie dessen geplante Nachverdichtung berücksichtigt. Ziel und Zweck der Planung ist es, die positive Entwicklung zu einem zukunftsfähigen Gewerbegebiet zu fördern und planungsrechtlich vorzubereiten. An einer Mischnutzung und Wohnnutzung soll nicht mehr festgehalten werden. Daher ist ein erneuter, veränderter Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die beabsichtigte Planung entspricht im Übrigen dem geltenden Flächennutzungsplan. Da in der Gemeinde kein städtebaulicher Bedarf für weitere Nutzungen/bauliche Anlagen nach § 8 Abs. 3 BauNVO besteht, hingegen ein Mangel an Gewerbeflächen besteht, und um ein lukratives Gewerbegebiet zu etablieren, werden die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausgeschlossen (Ausschluss nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Falls die in § 8 Abs. 3 BauNVO genannten Anlagen vorliegend ausnahmsweise zugelassen werden könnten, würde dies zu Lasten der dringend benötigten gewerblichen Flächen für Anlagen i. S. d. § 8 Abs. 2 BauNVO gehen. Wohnähnliche Nutzungen, sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke würden dem Planungszweck entgegenstehen. Auch Vergnügungsstätten sollen ausgeschlossen werden, da derartige Nutzungen nicht mit der dörflich geprägten Ortschaft in Einklang stehen. Im Plangebiet zulässig sein sollen dagegen Photovoltaikanlagen und die Nutzung von Solarthermie, auf Dachflächen sowie als eigene Anlagen. Dadurch kann das Ziel unterstützt werden, den Anteil der erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet auszubauen.</p>
<p>Dem heutigen Aufstellungsbeschluss liegt ein erster Rahmenplan der Architekten Franke &amp; Messmer, Emskirchen, vom 24.10.2023 zu Grunde, der als Anlage zum Sitzungsprotokoll genommen wird.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Gewerbegebiet EKA-Gelände“ umfasst das gesamte ehemalige Betriebsgelände der Firma EKA mit den einschließlich zur verkehrlichen Erschließung dieses Betriebsgeländes erforderlichen öffentlichen und privaten Verkehrsflächen ab deren Einmündung in die Bundesstraße B470. Das betrifft die Grundstücke Fl.Nr. 349 TF, 355, 355/2, 355/3, 355/4, 690/18, 707/2, 711/2, 711/3, 712/4, 712/5, 712/6, 712/7, 713/2, 738 und 739 der Gemarkung Dietersheim.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Mit dem Bebauungsplan sollen zusammengefasst folgende städtebaulichen Ziele verfolgt werden:</p>
<p class="MsoNoSpacing">&nbsp;</p>
<ul> 	<li class="MsoNoSpacing">Als Art der baulichen Nutzung soll ein Gewerbegebiet (GE) i.S.d. § 8 BauNVO festgesetzt werden. Die in § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 BauNVO aufgeführten baulichen Anlagen sollen zulässig sein, auch Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen. Die in § 8 Abs. 3 Nr. 1-3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen baulichen Anlagen sollen nicht zulässig sein, um den Gewerbegebietscharakter im ländlichen Raum zu gewährleisten.</li> </ul>
<p class="MsoNoSpacing">&nbsp;</p>
<ul> 	<li class="MsoNoSpacing">Die überbaubaren Flächen sollen durch Baugrenzen festgesetzt werden.</li> </ul>
<p class="MsoNoSpacing">&nbsp;</p>
<ul> 	<li class="MsoNoSpacing">Das Maß der baulichen Nutzung soll durch entsprechende Festsetzungen, die sich am Bestand orientieren und die Orientierungswerte gemäß § 17 BauNVO berücksichtigen, erfolgen.</li> </ul>
<ul> 	<li class="MsoNoSpacing">Die Zufahrt zum Plangebiet erfolgt über die B470. Eine detaillierte Erschließung ist noch zu planen.</li> </ul>
<p class="MsoNoSpacing">&nbsp;</p>
<ul> 	<li class="MsoNoSpacing">Es soll eine teilweise Entsiegelung der Flächen durch Festsetzung von Grünordnungsmaßnahmen auf den Baugrundstücken erfolgen. Eine detaillierte Grünflächenplanung sowie Ausweisung von Ausgleichsflächen ist noch vorzunehmen.</li> </ul>
<p class="MsoNoSpacing">&nbsp;</p>
<p class="MsoNoSpacing">Hierzu soll ein Gewerbegebiet i.S.d. § 8 BauNVO vorgesehen werden mit Festsetzungen, welche die vorstehend beschriebenen städtebaulichen Ziele umsetzen. Rechtsgrundlagen der beabsichtigten Festsetzungen sind insbesondere § 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 20 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 5, 9 und §§ 8, 16, 17 und 20 BauNVO,</p>
<p class="MsoNoSpacing"><a name="_Hlk148025097">Durch die Bauleitplanung soll es zu keinerlei Nutzungseinschränkungen für die bestehenden Gewerbebetriebe bzw. Gewerbenutzungen auf den Grundstücken Fl.Nr. 355/2, 355/3, 355/4 der Gemarkung Dietersheim kommen. </a></p>
<p>Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).</p>
<p>Dietersheim, den 26.10.2023</p>
<p>gez.</p>
<p>Jürgen Meyer</p>
<p>Erster Bürgermeister</p>
<p><strong>Begründung zur Veränderungssperre Nr. 3 der Gemeinde Dietersheim für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet EKA-Gelände“ der Gemeinde Dietersheim“:</strong></p>
<p class="MsoNoSpacing">Die Veränderungssperre wird für ein Teilgebiet innerhalb des Bebauungsplans Nr. 24 „Gewerbegebiet EKA-Gelände“ erlassen, welcher sich mit Aufstellungsbeschluss vom 25.10.2023 im Aufstellungsverfahren befindet.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Die Gemeinde sieht als Kernaufgabe der städtebaulichen Entwicklung die Revitalisierung des faktischen Gewerbegebietes zwischen Bundesstraße und Bahnlinie. Das Gebiet hat eine Fläche von insgesamt ca. 10,04 ha. Die dort seit Längerem ausgeübten Nutzungen schöpfen die in einem faktischen Gewerbegebiet zulässigen Nutzungen nicht annähernd aus; teilweise handelt es sich um eine Brache.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Im Jahr 2021 gab es Gespräche mit Investoren, die das Ziel verfolgten, auf der Fläche nicht nur Gewerbenutzung, sondern auch Mischnutzung und somit auch Wohnnutzung anzusiedeln. Die Gemeinde sah eine Chance, um die Fläche zu revitalisieren und fasste in der Gemeinderatssitzung am 21.07.2021 einen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 24 „EKA-Gelände“. Leider haben die Investoren in der Folge ihre Pläne verworfen und die gemeindliche Bauleitplanung stagnierte. Grund dafür waren vermutlich extreme Preisvorstellungen des Eigentümers: Für den Verkauf der geplanten Wohneigentumseinheiten hätten Grundstückspreise aufgerufen werden müssen, die auf dem Immobilienmarkt nicht erzielbar gewesen wären. Zur Realisierung einer Wohnbebauung hätten außerdem aktive Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden müssen in Form von 4 m hohen Schirmwänden entlang der Bundesstraße und der Schienenstrecke. Hierdurch war eine zusätzliche Beeinträchtigung des Ortsbildes zu befürchten.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Im Jahr 2023 haben zwischen der Gemeinde und einem Interessenten Gespräche über eine mögliche Nutzung der bestehenden Gebäude nach erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für klassische Gewerbebetriebe stattgefunden. Die Gemeinde beabsichtigte, zusammen mit diesem und dem Grundstückseigentümer diesbezügliche weitere Schritte vorzubereiten. Da die Gewerbeflächen im Ortsteil knapp sind, sollen diese durch eine entsprechende Bauleitplanung gesichert werden.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Am 14.09.2023 informierte das Landratsamt die Gemeindebürger über die geplante Unterbringung von ca. 100 Asylbewerbern in Wohncontainern auf dem Gelände Fl.Nr.&nbsp;355 der Gemarkung Dietersheim. Ein solches Vorhaben wäre nach dem bisherigen Beurteilungsmaßstab zulässig, weshalb die Gemeinde dieses geplante Vorhaben zum Anlass nimmt, eine Veränderungssperre zu erlassen, um die von ihr beabsichtigte Planung gemäß dem Aufstellungsbeschluss vom 25.10.2023 zu sichern.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Ziel und Zweck der Planung ist es, die positive Entwicklung zu einem zukunftsfähigen Gewerbegebiet zu fördern und planungsrechtlich vorzubereiten. Die Veränderungssperre betrifft die Flurstücke <a name="_Hlk145421980">355, 690/18, 707/2, 711/2, 711/3, 712/4, 712/5, 712/6, 712/7, 713/2, 738 und 739 der Gemarkung Dietersheim</a> und nicht nur das geplante Baugrundstück der Flüchtlingsunterkunft. Die Grundstücke Fl.Nr. 355/2, 355/3 und 355/4 werden aktuell im Sinn des neuen Bebauungsplans genutzt. Die Veränderungssperre soll die geplante Gesamtentwicklung des Quartiers sichern. An einer Mischnutzung und Wohnnutzung soll nicht mehr festgehalten werden. Daher wurde ein erneuter, veränderter Aufstellungsbeschluss gefasst. Die beabsichtigte Planung entspricht im Übrigen dem geltenden Flächennutzungsplan.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Da in der Gemeinde kein städtebaulicher Bedarf für weitere Nutzungen/bauliche Anlagen nach § 8 Abs. 3 BauNVO besteht, hingegen ein Mangel an Gewerbeflächen besteht, und um ein lukratives Gewerbegebiet zu etablieren, werden die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausgeschlossen (Ausschluss nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Falls die in § 8 Abs. 3 BauNVO genannten Anlagen vorliegend ausnahmsweise zugelassen werden könnten, würde dies zu Lasten der dringend benötigten gewerblichen Flächen für Anlagen i. S. d. § 8 Abs. 2 BauNVO gehen. Wohnähnliche Nutzungen, sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke würden dem Planungszweck entgegenstehen. Auch Vergnügungsstätten sollen ausgeschlossen werden, da derartige Nutzungen nicht mit der dörflich geprägten Ortschaft in Einklang stehen. Im Plangebiet zulässig sein sollen dagegen Photovoltaikanlagen und die Nutzung von Solarthermie, auf Dachflächen sowie als eigene Anlagen. Dadurch kann das Ziel unterstützt werden, den Anteil der erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet auszubauen.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Der Beschluss der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB wird zur Sicherung der veränderten planerischen Ziele für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 „Gewerbegebiet EKA-Gelände“ erforderlich.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Bei Durchführung des geplanten Bauvorhabens ist zu befürchten, dass eine Entwicklung des Gebietes nach dem planungsrechtlichen Leitgedanken der Gemeinde aussichtslos wird. Die Ansiedlung von Flüchtlingen/Asylbewerben wird nach der aktuellen Situation auch nicht von befristeter Dauer sein. Eine Gemeinschaftsunterkunft in dieser Größenordnung ist dafür ausgelegt, für eine mehr als nur unbeachtlich kurze Dauer Lebensmittelpunkt von Asylbewerbern zu sein. Aufgrund des wohnähnlichen Charakters erweist diese sich daher als gebietsunverträglich.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Sie kann um ein Jahr verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre weiterhin vorliegen.</p>
<p class="MsoNoSpacing">Innerhalb der Laufzeit der Veränderungssperre soll der Bebauungsplan rechtsverbindlich werden, vorbehaltlich der Beschlusslage des Gemeinderats und der prinzipiellen Ergebnisoffenheit eines jeden Bebauungsplanverfahrens. Damit ist eine Entwicklung im Rahmen des Planungswillen der Gemeinde mit der Veränderungssperre gesichert.</p>
<p>Dietersheim, den 26.10.2023</p>
<p>gez.</p>
<p>Jürgen Meyer</p>
<p>Erster Bürgermeister</p>
                    
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Ratgeber zur Notfallvorsorge]]></title>
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                <summary type="html"><![CDATA[Ratgeber zur Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen im Rathaus erhältlich.]]></summary>
            
            <updated>2023-10-12T10:05:00+02:00</updated>
            
                <category term="Sicherheit &amp; Ordnung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Verbesserungsbeitragssatzung für die Entwässerungseinrichtung]]></title>
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            <updated>2023-05-31T15:33:00+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Wie in den letzten Jahren mehrfach angekündigt, waren und sind in der Gemeinde größere Investitionen im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nötig. Für die getätigten Investitionen im Bereich der Wasserversorgung wurden im Jahr 2022 von jedem beitragspflichtigem Grundstückseigentümer Verbesserungsbeiträge erhoben.</p>
<p>Im Bereich der Abwasserbeseitigung wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:</p>
<ul><li>Neubau Klärschlammentwässerungsanlage und Umbau des Schlammlagers in der Kläranlage Dietersheim,</li><li>Anschluss Ortsteil Beerbach an die Kläranlage Dietersheim,</li><li>Erneuerung von Abwasserkanälen im Ortsteil Dottenheim in den Straßen „Am Bahnhof“ und „Hardtstraße“.</li></ul>
<p>&nbsp;<br />Die Wasserversorgung – wie die Abwasserentsorgung auch- sind sogenannte kostenrechnende Einrichtungen, für die Gebühren und Beiträge erhoben werden. Alle von den Anschlussnehmern erhobenen Beiträge und Gebühren fließen nicht in andere Teile des gemeindlichen Haushaltes. Wir finanzieren damit keine Investitionen in der Schule, im Straßenbereich oder bei der Feuerwehr, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Wir zahlen diese Gebühren und Beiträge ausschließlich für die jeweilige Einrichtung – Wasser oder Abwasser. Entsprechend muss dieser Bereich separat kalkuliert werden.&nbsp;</p>
<p>Alle Wasserversorgungseinrichtungen und Abwasserentsorgungseinrichtungen bilden in der Gemeinde Dietersheim jeweils eine Einrichtung. Eine Aufteilung nach Ortsteilen gibt es nicht. Alle Grundstückseigentümer, die an die Wasserversorgung oder die Abwasserentsorgung angeschlossen sind, bilden daher eine Solidargemeinschaft. Das bedeutet, dass Investitionen, die im Leitungsnetz in einem Ortsteil getätigt werden, auch von den angeschlossenen Grundstückseigentümern im anderen Ortsteil zu tragen sind.<br /><br />Investitionen im Wasser- und Abwasserbereich werden weiterhin nötig sein, denn wir alle brauchen auch in Zukunft sowohl eine gute Wasserversorgung als auch eine entsprechende Abwasserentsorgung. &nbsp;&nbsp;</p>
<p>Sofern Sie Fragen zu diesem Themenbereich haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.</p>
                    
                    
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        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Online ins Rathaus]]></title>
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                <summary type="html"><![CDATA[Nutzen Sie das Bürgerserviceportal]]></summary>
            
            <updated>2023-04-20T10:58:44+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/Gemeinde_Dietersheim/Buergerservice_und_Politik/Unser_Rathaus/Buergerserviceportal/Buergerserviceportal.jpg" alt=""/>
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Verbesserungsbeitragssatzung für die Wasserversorgung sowie neue Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserversorgung Dietersheim]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/verbesserungsbeitragssatzung-fuer-die-wasserversorgung-sowie-neue-beitrags-und-gebuehrensatzungen-zur-wasserversorgung-dietersheim-1</id>
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            <updated>2022-09-08T15:33:43+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Ein wichtiger Hinweis für alle Bürgerinnen und Bürger:<br />Keine guten Nachrichten im Zusammenhang mit den Kosten zur Wasserversorgung. Erstens steigen die Wassergebühren ab dem 01. Oktober 2022 pro m³ von 2,44 € auf 3,29 €. Dies hat vielfältige Gründe wie z. B. die steigenden Unterhaltskosten durch erhöhte technische und gesetzliche Anforderungen oder auch mehr Wasserrohrbrüche bei den in die Jahre gekommenen Wasserleitungen.<br />Zweitens werden erstmals seit vielen Jahren Verbesserungsbeiträge für größere Investitionen erhoben, die in den letzten beiden Jahren nötig waren und die Versorgungssicherheit im Bereich der Wasserversorgung erheblich verbessern. Der Bericht aus der Gemeinderatssitzung benennt diese Investitionen. Der Gemeinderat hat sich bewusst dazu entschieden, diese hohen Kosten durch Verbesserungsbeiträge zu decken, da ein Umlegen auf die Gebühren die Wassergebühr für viele Jahrzehnte belastet hätte. Größere Kommunen haben mehr Anschlussnehmer und können deshalb derartige Kosten möglicherweise über die Gebühren finanzieren. Durch die Verbesserungsbeiträge können die angefallenen Investitionskosten auf einmal gedeckt werden, sodass die Gebühr nicht noch mehr erhöht werden muss.&nbsp;<br />Als Verbesserungsbeiträge fallen pro m² Grundstücksfläche 0,24 € und pro m² Geschossfläche 1,08 € an. Anhand der folgenden Tabelle und dem zu Ihrem Grundstück Ihnen vorliegende Aufmaßblatt können Sie sich orientieren, was das in etwa konkret für Sie bedeutet. Sie erhalten die Bescheide im September, die Beiträge sind dann einen Monat später zur Zahlung fällig.<br />Drittens werden die sogenannten Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung erhöht. Dies betrifft nur Neuanschließer, also beispielsweise, wenn ein Grundstück neu erschlossen wird bzw. ein beitragspflichtiges Gebäude errichtet oder ausgebaut wird und dadurch die Geschossfläche vergrößert wird. Bei der Kalkulation der Verbesserungsbeiträge müssen die Eigentümer von bereits erschlossenen Grundstücken (Altanschließer) gleich behandelt werden wie die Eigentümer von Grundstücken, die erst künftig erschlossen werden (Neuanschließer). Dies wird dadurch gewährleistet, dass von den Altanschließern der Verbesserungsbeitrag und von den Neuanschließern ein Herstellungsbeitrag mit Sätzen verlangt wird, in denen der Verbesserungsaufwand enthalten ist.<br />&nbsp;<br />Die Wasserversorgung – wie die Abwasserentsorgung auch- sind sogenannte kostendeckende Einrichtungen, für die Gebühren und Beiträge erhoben werden. Alle von den Anschlussnehmern erhobenen Beiträge und Gebühren fließen nicht in andere Teile des gemeindlichen Haushaltes. Wir finanzieren damit keine Investitionen in der Schule, im Straßenbereich oder bei der Feuerwehr, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Wir zahlen diese Gebühren und Beiträge ausschließlich für die jeweilige Einrichtung – Wasser oder Abwasser. Entsprechend muss dieser Bereich separat kalkuliert werden.&nbsp;<br />Das Ergebnis sind die oben genannten Veränderungen, die weder dem Gemeinderat noch mir Freude machen. Uns ist bewußt, dass diese Erhöhungen in eine Zeit fallen, in der vieles teurer wird und zunehmend Sorge bereitet. Da hilft es auch nicht, dass wir als Gemeinde in der Vergangenheit in mehr als eineinhalb Jahrzehnten erfreulicherweise keine Verbesserungsbeiträge einfordern mussten.<br />Investitionen im Wasser- und Abwasserbereich werden weiterhin nötig sein, denn wir alle brauchen auch in Zukunft sowohl eine gute Wasserversorgung als auch eine entsprechende Abwasserentsorgung. &nbsp;&nbsp;</p>
<p>Sofern Sie Fragen zu diesem Themenbereich haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/_processed_/6/d/csm_Ansicht_Hydrant_fe59d950fb.jpg" alt=""/>
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Unterbrechung der Wasserversorgung in Teilen von Oberroßbach]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/unterbrechung-der-wasserversorgung-in-beerbach-am-26102021-177</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Aufgrund der Einbindearbeiten für die neue Wasserleitung wird in Teilen von Oberroßbach am 13.12.2021, von 09:00 bis 14:00 Uhr das Wasser abgesperrt. Die betroffenen Haushalte werden mit Handzetteln informiert. ]]></summary>
            
            <updated>2021-12-10T10:29:00+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>&nbsp;Am&nbsp; <strong>Montag, 13.12.2021, wird von 09:00 bis 14:00 Uhr</strong> das Wasser abgesperrt.&nbsp;<br /> <br /> Bitte halten Sie sich für die Zeit der Lieferunterbrechung einen ausreichenden Vorrat an Wasser bereit. Bei der Wiederinbetriebnahme der Wasserversorgung kann es vorübergehend zu Druckschwankungen und zu Trübungen des Wassers kommen, die aber unbedenklich sind.<br /> <br /> Die Gemeinde Dietersheim bittet um Ihr Verständnis.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/Gemeinde_Dietersheim/Startseite/News/Wassertropfen.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Hochwasserschutz]]></title>
            <id>https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/hochwasserschutz-170</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/hochwasserschutz-170" hreflang="de" title="https://www.dietersheim.de/nachrichten/artikel/hochwasserschutz-170"/>
            
            <updated>2021-09-07T13:09:50+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
                <category term="Aktuelle Nachrichten"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <img src="https://www.dietersheim.de//fileadmin/Gemeinde_Dietersheim/Buergerservice_und_Politik/Service/Hochwasserschutz/Beispielbild_Hochwasser.jpg" alt=""/>
                    
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