1. Änderung des Bebauungsplanes Westring
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Westring im beschleunigten Verfahren (§ 13 BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB. Zur Sicherung der Planung beschließt der Gemeinderat die Veränderungssperre Nr. 2 der Gemeinde Dietersheim im Wortlaut des Entwurfes vom 17.09.2020 als Satzung. Die Öffentlichkeit kann sich während der allgemeinen Öffnungszeiten über die Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Gemeindeverwaltung informieren.