Steuern & Abgaben
Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Steuern & Abgaben unserer Gemeinde im Überblick.
Hebesätze der Gemeinde
Steuer | Hebesatz (v. H.) |
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Gewerbesteuer | 320 |
Grundsteuer A | 350 (ab 01.01.2025) |
Grundsteuer B | 250 (ab 01.01.2025) |
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude
- Fällig ist die Grund- und Gewerbesteuer in der Regel vierteljährlich zum 15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November.
Hundesteuer
Hundesteuer | Steuersatz |
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erster Hund | 40,00 EUR |
jeder weitere Hund | 60,00 EUR |
Gebühren für Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
Verbrauchsgebühr Wasser | Verbrauchsgebühr Abwasser | |||
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alle Ortsteile, bis auf Walddachsbach | 3,29 EUR/m³ | alle Ortsteile | 3,96 EUR/m³ (ab 01.10.2024) | |
Walddachsbach | eigene Wasserversorgung | |||
Auf die Wasser- und Abwassergebühren werden 3 Vorauszahlungen zum 15. Februar, 15. Mai und 15. August erhoben. Zum 30. September sind die Zählerstände an die Gemeindeverwaltung zu melden. Daraufhin erfolgt die Jahresabrechnung, bei der die bereits bezahlten Vorauszahlungen in Abzug gebracht werden. Dadurch sind noch Gebühren nachzuzahlen bzw. können erstattet werden.