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Steuern & Abgaben

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Steuern & Abgaben unserer Gemeinde im Überblick.

Hebesätze der Gemeinde

Steuer Hebesatz (v. H.)
Gewerbesteuer 320
Grundsteuer A 400
Grundsteuer B 400
  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude
  • Fällig ist die Grund- und Gewerbesteuer in der Regel vierteljährlich zum 15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November.

Hundesteuer

Hundesteuer Steuersatz
erster Hund 40,00 EUR
jeder weitere Hund 60,00 EUR

Gebühren für Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung

Wassergebühr     Abwassergebühr  
alle Ortsteile, bis auf Walddachsbach 3,29 EUR/m³   alle Ortsteile 3,06 EUR/m³
Walddachsbach eigene Wasserversorgung      
         

Auf die Wasser- und Abwassergebühren werden 3 Vorauszahlungen zum 15. Februar, 15. Mai und 15. August erhoben. Zum 30. September sind die Zählerstände an die Gemeindeverwaltung zu melden. Daraufhin erfolgt die Jahresabrechnung, bei der die bereits bezahlten Vorauszahlungen in Abzug gebracht werden. Dadurch sind noch Gebühren nachzuzahlen bzw. können erstattet werden.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.