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Bebauungslplan der Innenentwicklung Siedlerstraße

  • Bauleitplanung
Bebauungsplan im Bestand Siedlerstraße

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 23 „Siedlerstraße“ mit gleichzeitiger frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 1 und 3 BauGB –Beschleunigtes Verfahren-

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.05.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt für den, im Lageplan vom 12. Mai 2021 dargestellten räumlichen Geltungsbereich (2,460 ha), den Bebauungsplan Nr. 23 „Siedlerstraße“ nach § 13 a BauGB aufzustellen. Die Art der baulichen Nutzung soll als allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO festgesetzt werden. Leitlinie der Planung soll eine Verdichtung des Gebietes im Sinne einer Innenentwicklungsmaßnahme sein. Gemäß § 13 a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ wird das beschleunigte Verfahren (§ 13 BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet.

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, liegen vom 14.06.2021 bis 05.07.2021 im Rathaus, Hauptstraße 7, 91463 Dietersheim, im Bauamt, 1. Stock, während der allgemeinen Geschäftszeiten gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Alle Personen ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Gemeinde Dietersheim abgeben werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Die Planungsunterlagen können während des o.g. Zeitraums auch im Internet auf www.dietersheim.de unter „aktuelle Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden.


Dietersheim, 20.05.2021
gez.
Robert Christensen
Erster Bürgermeister

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