Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25b „Solarpark Altheim“ und 11b. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Altheim“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
für die 11b. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Solarpark Altheim“
Der Gemeinderat der Gemeinde Dietersheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 11b. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich „Solarpark Altheim".
Im Geltungsbereich befinden sich die Fl. Nrn. 2551, 2506, 2502, jeweils Gemarkung Altheim.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Änderungsbereich Flächen für die Landwirtschaft dar.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie.
Der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Dietersheim, 01.06.2023
gez. Jürgen Meyer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25b „Solarpark Altheim“
Der Gemeinderat der Gemeinde Dietersheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 25b "Solarpark Altheim".
Im Geltungsbereich befinden sich die Fl. Nrn. 2551, 2506, 2502, jeweils Gemarkung Altheim.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Dietersheim, 01.06.2023
gez. Jürgen Meyer
Erster Bürgermeister