Die Grundsteuerreform 2025 – hilfreiche Informationen

Ab dem Jahr 2025 wird für alle die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Dies gilt für alle bebauten Grundstücke (Grundsteuer B) und für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
(Grundsteuer A). Notwendig wurde die Änderung durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Bewertung nach dem bisherigen System verfassungswidrig war.
In Bayern wurden alle Grundstückseigentümer vom Finanzamt aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Maßgebend sind für die Erklärung die Eigentumsverhältnisse zum 1. Januar 2022. Nach diesem Zeitpunkt eingetretene Änderungen der Eigentümer sind direkt an das Finanzamt zu melden.
Falls die Grundsteuererklärung zum 1. Januar 2022 noch nicht beim Finanzamt eingereicht wurde, muss dies umgehend nachgeholt werden. Das Finanzamt hat bereits hierfür Mahnungen an die betroffenen Eigentümer versendet. Falls keine Erklärung abgegeben wird, nimmt das Finanzamt eine Schätzung vor. Diese Schätzung ersetzt aber nicht die Abgabe der Erklärung.
Allen, welche die Grundsteuererklärung ordnungsgemäß abgegeben haben, wurde bereits vom Finanzamt eine Berechnung des Äquivalenzbetrages und eine Mitteilung über den neuen Grundsteuermessbetrag zugeschickt. Bitte prüfen Sie diese Berechnungen mit den von Ihnen vorgelegten Daten. Falls hier Unstimmigkeiten sind, wenden Sie sich direkt an das Finanzamt Uffenheim. Diese neuen Berechnungen stellen die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ab 2025 dar. Der ermittelte Grundsteuermessbetrag wird mit dem Grundsteuerhebesatz multipliziert. Der so ermittelte Grundsteuerbetrag ist dann zu zahlen. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Finanzamt Uffenheim: 09842 200-525
Info-Hotline: 089 30700077
www.grundsteuer.bayern.de
www.grundsteuerreform.de
Fragen und Antworten
Warum ändert sich die Grundsteuer?
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnungsgrundlage im Jahr 2018 als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden.
Auf welchen Daten basiert die neue Grundsteuer?
Die Grundsteuerdaten beruhen auf den Angaben, die die damaligen Grundstückseigentümer zum Stichtag 1. Januar 2022 im Rahmen der Grundsteuererklärung dem Finanzamt Uffenheim mitgeteilt haben. Das Finanzamt bearbeitet alle Grundsteuererklärungen und schickt den Eigentümer jeweils zwei Bescheide: die Festsetzung des Äquivalenzbetrages und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages.
Bitte prüfen Sie die Bescheide des Finanzamtes genau.
Äquivalenzbescheid:
- Stimmen Straße, Hausnummer und Wohnungsnummer des Objektes?
- Ist Ihr Name richtig geschrieben?
- Stimmen die Quadratmeterangaben von Grundstück und Wohn- bzw. Nutzfläche?
Grundsteuermessbescheid:
- Wurde die ermäßigte Äquivalenzzahl für Wohnfläche angewendet?
- Wurden beantragte Ermäßigungen (z. B. Denkmalschutz) berücksichtigt?
- Sind alle Eigentümer aufgeführt?
Ich habe einen Fehler gefunden. Wem muss ich das melden?
Wenn Sie Fehler im Äquivalenz- oder Grundsteuermessbescheid entdecken, wenden Sie sich bitte an das
Finanzamt Uffenheim
Schloßplatz 7
97215 Uffenheim
Tel. 09842 200-525
Muss ich für bereits verkauftes Eigentum noch Grundsteuer zahlen?
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides sind Sie verpflichtet, die Grundsteuer weiterhin an die Gemeinde Dietersheim zu bezahlen. Es besteht die Möglichkeit, sich die anteilige Grundsteuer von der Käuferin oder dem Käufer erstatten zu lassen. Dies muss aber im Vorfeld beim Grundstückskauf fixiert werden. Als Grundlage hierfür dient Ihr Notarvertrag.
Ich besitze eine Land- und Forstwirtschaft und erhalte ab dem Jahr 2025 nun zwei Grundsteuerbescheide.
In Zukunft werden Land- und Forstwirtschaft und das dazugehörige Wohnungseigentum getrennt bewertet und aufgeteilt. Für das Wohnungseigentum erhalten Sie einen gesonderten Grundsteuerbescheid. Bestehende SEPA-Mandate können für das Wohnungseigentum nicht übernommen werden, sodass Sie hier ggf. ein neues Mandat bei uns einreichen müssen.
Mein Grundsteuermessbetrag ist niedriger/höher als im Augenblick. Bedeutet das, dass ich zukünftig weniger/mehr Grundsteuer bezahlen muss?
Das kann pauschal nicht gesagt werden. Die Grundsteuer berechnet sich, indem der Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes Uffenheim mit dem Hebesatz der Gemeinde Dietersheim multipliziert wird. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinde und hilft mit, die vielfältigen Leistungen der Gemeinde zu finanzieren. Das neue Bayerische Grundsteuergesetz ist ein reines Flächenmodell. Die Grundsteuermessbeträge können daher niedriger oder höher ausfallen als nach altem Recht, und die Kommunen müssen ihren Hebesatz entsprechend anpassen. Der bisherige Hebesatz der Gemeinde Dietersheim beträgt 400 Prozent.
Wann erhalte ich einen neuen Grundsteuerbescheid?
Zum derzeitigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass die neuen Grundsteuerbescheide Ende des Jahres 2024 an alle Eigentümer versendet werden. Zuvor muss der Hebesatz in der Gemeinderatssitzung am 23. Oktober 2024 festgesetzt und beschlossen werden. Die neuen Grundsteuerbescheide beinhalten erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich vorgeschriebenen neuen bayerischen Bewertungsmethode. Die Bewertung basiert auf den von Ihnen dem Finanzamt über ELSTER beziehungsweise in Papierform übermittelten Daten zu Ihrer individuellen Immobilie oder auf den vom Finanzamt Uffenheim geschätzten Werten. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Grundsteuerbewertung haben, wenden Sie sich ausschließlich an das zuständige Finanzamt Uffenheim (siehe oben).
Ich habe in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Wohnflächenveränderungen vorgenommen.
Sollten Sie Anbauten oder Veränderungen an Ihren Wohn- oder Nutzflächen in 2022 oder 2023 vorgenommen haben, müssen Sie diese im Rahmen einer Grundsteueränderungsanzeige bis 31. Dezember 2024 beim Finanzamt Uffenheim anzeigen. Die Vordrucke hierfür liegen in den Finanzämtern aus oder sind auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ -> „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar. Für das Jahr 2024 sind diese bis zum 31. März 2025 beim Finanzamt anzuzeigen.
Ich plane Veränderungen an meinem Grundstück oder Wohngebäude.
Künftig müssen Veränderungen der Wohn- und Nutzfläche (z. B. Anbau) oder Änderungen der Grundstücksfläche zwingend dem Finanzamt im Rahmen einer Grundsteueränderungsanzeige mitgeteilt werden.
Ich bin umgezogen. Muss ich das melden?
Bitte informieren Sie uns, wenn sich Ihre Adresse ändert. Sie können dies bequem per Mail an ebert@dietersheim.de oder per Telefon unter der Nummer 09161 66222-13 tun.
Muss ich ein neues SEPA-Mandat erteilen, wenn ich meinen Grundsteuerbescheid erhalte?
Wenn die angegebene Bankverbindung korrekt ist, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Ihr bereits erteiltes SEPA-Mandat gilt weiter. Für das Wohnungseigentum bei Land- und Forstwirtschaft muss ggf. ein neues SEPA-Mandat erteilt werden. Falls Sie Ihre Grundsteuer per Dauerauftrag zahlen, denken Sie bitte daran, den Dauerauftrag bei Ihrer Bank rechtzeitig auf Ihre künftigen Grundsteuerbeiträge ab dem Jahr 2025 umzustellen.