Kommunale Wärmeplanung
Nach dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG), müssen Kommunen unter 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2028 Wärmepläne erstellen. Für die korrekte Einschätzung des aktuellen Wärmebedarfs in der Gemeinde ist eine umfangreiche Datengrundlage unerlässlich. Die erhobenen Daten dienen zur Erstellung eines Modells der Gemeinde durch die Firma Rietzler Energiekonzept. Auf dieser Grundlage können neue lokale Beheizungsstrategien, wie insbesondere der Ausbau von Wärmenetzen, entwickelt werden. Der Fokus hierbei liegt auf der Umweltverträglichkeit der neuen Technologien, sowie einer größeren Unabhängigkeit vom Energiemarkt, da lokale Potenziale besonders im Vordergrund stehen.
Die Angabe der Daten ist freiwillig. Für die weitere Bearbeitung benötigen wir den Fragebogen ausgefüllt zurück bis zum Dienstag, 10.06.2025.
Der Fragebogen kann entweder aus dem Mitteilungsblatt entnommen und schriftlich ausgefüllt werden oder über die Homepage der Gemeindeverwaltung digital abgeschickt werden.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die Wärmeplanung ist eine prozessorientierte strategische Planung ohne rechtliche Außenwirkung, bei der mit breiter Beteiligung auf der Grundlage einer Datenerhebung, Bestandsanalyse und Potenzialanalyse ein Zielbild der zukünftigen klimaneutralen Wärmeversorgung und für die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten erfolgt.
Bezuschusst werden Ausgaben für fachkundige externe Dienstleister zur Planerstellung, Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteuren, sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Bereits im Jahr 2023 wurde von der Gemeinde Dietersheim ein Förderantrag gestellt. Im November 2024 haben wir den Förderbescheid erhalten. Anschließend wurde die Firma Rietzler Energiekonzept mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans beauftragt. Das Planungsbüro wird voraussichtlich in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen einen Zwischenbericht präsentieren. Interessierte Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.