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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 11:00
Leistung Detail
Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.
Stand: 05.08.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)