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Leistung Detail

Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Beschreibung
Besondere Hinweise
Rechtsgrundlagen
Frau Schacher

Sachbearbeiterin

Einwohnermeldeamt, Rente, Mitteilungsblatt, Fundbüro, Fischerei- u. Parkausweise

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