- +49 9161 66222-9
- gemeinde@dietersheim.de
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 11:00
Leistung Detail
Winterdienst; Räumung und Streuung bei Schnee und Eisglätte
Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 23.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Gemeinde Dietersheim
Rathaus Dietersheim