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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 11:00
Leistung Detail
Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
Stand: 22.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt, Rente, Mitteilungsblatt, Fundbüro, Fischerei- u. Parkausweise