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Einbeziehungssatzung "Altheim West"

Bauleitplanung

Aktuell: Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Dietersheim hat am 18.06.2025 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Altheim West“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstücke Fl. Nrn. 745 und 745/3 der Gemarkung Altheim. Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von künftigen Wohngebäuden zur Nachverdichtung zu schaffen.

 

In der Sitzung am 27.08.2025 hat der Gemeinderat Dietersheim den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Altheim West“ und die Begründung, beides in der Fassung vom 27.08.2025, gebilligt und beschlossen, die förmliche Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB werden die Vorschriften des beschleunigten Verfahrens nach § 13 BauGB angewendet. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. 

 

Entsprechend dem vorgenannten Beschluss wird der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Altheim West“ und der Entwurf der Begründung jeweils in der Fassung vom 27.08.2025, öffentlich ausgelegt in der Zeit von:

Freitag, 05.09.2025 bis einschließlich Montag, 06.10.2025