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Leistung Detail
Außenbereichssatzung; Erlass
Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.
Stand: 22.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Geschäftsleitender Angestellter
Bauamtsleitung, Wahlen, Ortsrecht, Beiträge, Feuerwehrwesen/Katastrophenschutz, Datenschutzkoordinator vor Ort